Allgemeine Geschäftsbedingungen und Parkordnung

Stand: 23. Mai 2018

Übersicht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  1. 1. Geltungsbereich
  2. 2. Benutzerkonto (Account)
  3. 3. Nutzung des Forums
  4. 4. Bedingungen und Voraussetzungen für die Veranstaltung
  5. 5. Ticketkauf und Teilnahme an der Veranstaltung
  6. 6. Bedingungen während und nach der Veranstaltung
  7. 7. Absage bzw. Abbruch der Veranstaltung
  8. 8. Schlussbestimmungen
  9. 9. Anhang: Parkordnung

1. Geltungsbereich

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Veranstalter Markus Thomas – nachfolgend auch "Betreiber" oder "Veranstalter" genannt – und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) in der jeweils gültigen Fassung. Die AGB gelten sowohl für Mieter von Bungalows, als auch für Tagesbesucher. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich geschlossen werden. Der aktuelle Stand ist online einsehbar unter https://bostalsee.lanresort.de/terms/.

1.2 Mit dem Erscheinen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle bisherigen AGB-Fassungen ihre Gültigkeit.

1.3 Unsere Angaben und Angebote hinsichtlich der Bungalowausstattung, Rahmenveranstaltungen und Produkte sind freibleibend; Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.

1.4 Mit dem Erstellen eines Accounts auf der Website https://bostalsee.lanresort.de/ erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die AGB können bei Bedarf nachträglich an die rechtliche Lage angepasst, geändert oder ergänzt werden. Der Kunde wird dann zur Kenntnisnahme informiert. Die AGB gelten sowohl für die Veranstaltungen als auch – in Auszügen – für die Nutzung der Website.

1.5 Die LANresort ist keine öffentliche Veranstaltung. Der Veranstalter vermittelt lediglich die Bungalows an die Teilnehmer. Die Bungalows werden vom Veranstalter vernetzt.

1.6 Nachträgliche Anpassungen, Änderungen, Ergänzungen der AGB werden dem Kunden des Accounts per E-Mail an die hinterlegte Adresse mitgeteilt. Der Kunde erkennt diese Anpassungen, Änderungen, Ergänzungen an, sofern er diesen nicht innerhalb von 14 Tagen per E-Mail widerspricht.

1.7 Für die Veranstaltung LANresort gilt ergänzend die Parkordnung von Center Parcs, die sich im Anhang der AGB befindet.

2. Benutzerkonto (Account)

2.1 Die Erstellung eines Benutzerkontos – auch Account genannt – auf der Website ist kostenlos. Jeder Kunde darf nur ein Benutzerkonto erstellen. Der Kunde verpflichtet sich, alle seine persönlichen Daten, die zum Erstellen des Benutzerkontos notwendig sind, der Wahrheit entsprechend anzugeben. Zudem verpflichtet sich der Kunde, seine Daten stets aktuell und wahrheitsgemäß zu halten. Sollte der Betreiber der Ansicht sein, dass die Daten des Kunden nicht der Wahrheit entsprechen, so kann der Betreiber den Zugriff auf das Benutzerkonto des Kunden vorübergehend sperren oder es komplett löschen. Zudem kann der Betreiber dem Kunden den weitere Zugriff auf die Website untersagt werden (virtuelles Hausverbot).

2.2 Der Kunde muss bei der Erstellung seines Benutzerkontos einen zusätzlichen Namen (Nickname) und ein Passwort eingeben. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sein Benutzerkonto für Dritte nicht zugänglich ist. Der Kunde trägt die Verantwortung für alle Angaben, Beiträge, Äußerungen, Anmeldungen bei Veranstaltungen und Sonstiges, die unter Verwendung seines Benutzerkontos erstellt bzw. durchgeführt wurden. Sollte sein Benutzerkonto unrechtmäßig durch Dritte verwendet worden sein, so hat der Kunde dieses unverzüglich dem Betreiber mitzuteilen. Sollte der Kunde seine Benutzerkonto Dritten zugänglich machen, so trägt er die volle Verantwortung. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung des Benutzerkontos oder durch deren unrechtmäßige Nutzung, auch durch Dritte, auf der Website des Betreibers oder anderswo entstehen könnten.

2.3 Der Kunde kann im Rahmen seines Benutzerkontos öffentliche Informationen wie Links zu einer Website, ein Bild, einen Clannamen usw. angeben. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für diese Daten und hat sicherzustellen, dass die Urheberrechte der Bilder und der genannten Namen und Ausdrücke bei dem jeweiligen Kunden liegen. Weiterhin sind Darstellungen, Links, Namen und Ausdrücke nicht erlaubt, die sittenwidrig, rechtswidrig, schädigend, bedrohend, missbräuchlich, belästigend, verleumderisch, vulgär, obszön, hasserregend, rassistisch oder pornografisch sind oder von Dritten so aufgefasst werden könnten.

2.4 Der Betreiber behält sich vor, zu jeder Zeit das Benutzerkonto zu löschen, sollte dieses oder dessen Verwendung sittenwidrig, rechtswidrig, schädigend, bedrohend, missbräuchlich, belästigend, verleumderisch, vulgär, obszön, hasserregend, rassistisch oder in sonstiger Weise zu beanstanden sein. In diesem Fall wird dem Kunden der weitere Zugriff auf die Website des Betreibers untersagt (virtuelles Hausverbot).

2.5 Der Kunde muss zum Zeitpunkt der Registrierung mindestens 16 Jahre alt sein.

3. Nutzung des Forums

3.1 Alle erstellten Beiträge und deren Inhalte unterliegen dem geistigen Gut des Verfassers. Der Betreiber des Forums übernimmt keine Haftung für deren Inhalt.

3.2 Jeder Kunde hat sich bei seinen Äußerungen bzw. Beiträgen an die "Netiquette" zu halten. Weiterhin sind Beiträge, die als Werbung für Dritte zu verstehen sind, nicht erlaubt. Der Betreiber des Forums behält sich vor, Beiträge, die sich nicht an diese Bestimmungen halten, zu löschen und/oder gegebenenfalls dem Verfasser den weiteren Zugriff auf das Forum zu untersagen. Zudem behält sich der Betreiber vor, das Benutzerkonto des Kunden zu löschen und eine neue Kontoerstellung auf allen Websites des Betreibers zu untersagen (virtuelles Hausverbot).

3.3 Beiträge, deren Inhalte, Daten, Texte, Bilder, Dateien, Links, Software oder sonstige Veröffentlichungen, die nach Einschätzung des Betreibers rechtswidrig, schädigend, bedrohend, missbräuchlich, belästigend, verleumderisch, vulgär, obszön, hasserregend, rassistisch oder in sonstiger Weise zu beanstanden sind, werden vom Betreiber gelöscht. Zudem behält sich der Betreiber vor, den Account des Kunden zu löschen und eine neue Kontoerstellung auf allen Websites des Betreibers zu untersagen (virtuelles Hausverbot).
Der Betreiber kann nicht für eventuell entstandene Schäden haftbar gemacht werden.

3.4 Der Kunde ist angehalten, Beiträge, die in Punkt 3.1 und/oder 3.2 angesprochen werden, den Moderatoren des Forums und/oder dem Betreiber mitzuteilen.

3.5 Der Betreiber behält sich vor, Themen, die nicht in die jeweilige Kategorie des Forums passen, ggf. zu verschieben, zu schließen oder zu löschen. Zudem kann auf diese Weise auch mit Spam-Beiträgen verfahren werden.

4. Bedingungen und Voraussetzungen für die Veranstaltung

4.1 Voraussetzungen für die Teilnahme an der Veranstaltung sind eine korrekte Registrierung auf der Website, ein gültiger Ticketkauf oder eine gültige Ticketzuordnung, sowie ein Mindestalter von 18 Jahren. Ist auf der Website für eine Veranstaltung bzw. einen Veranstaltungsteil ein niedrigeres Mindestalter angegeben, so gilt dieses. In jedem Fall haben sich alle minderjährigen Teilnehmer nach den für sie gesondert ausgewiesenen Vorschriften zu richten. Minderjährige, welche die Vorschriften nicht erfüllen, werden trotz gültiger Eintrittskarte am Einlass abgewiesen. Ist zum Beispiel eine Vollmacht der Eltern über die Aufsichtspflicht des Minderjährigen gefordert und kann der Minderjährige diese am Einlass nicht vorweisen, erfolgt kein Einlass.

4.2 Der Kunde hat das notwendige Zubehör – wie Rechner, Peripherie und Software – selbst mitzubringen und zu betreiben. Dazu gehören beispielsweise auch Anschlusskabel, Eingabegeräte, Kopfhörer und Mousepad.

4.3 Das Netzwerk in Form von Servern, Hubs, Switches usw. wird vom Veranstalter gestellt und betreut. Eine Funktionsgarantie hierüber kann nicht gegeben werden, aber es wird nach bestem Wissen gegen Störquellen vorgegangen.

4.4 Die Verantwortung für den korrekten Betrieb des eigenen Computers liegt beim Kunden.

4.5 Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden vom Veranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl, den Verlust von Daten sowie juristische Schäden durch Nichteinhaltung von Urheberrechtsgesetzen o.ä.

4.6 Für Schäden jeglicher Art, die von einem oder mehreren Teilnehmern verursacht werden, haften der oder die Verursacher unmittelbar. Dies gilt besonders für Schäden an jeglicher Hardware und am Veranstaltungsgebäude bzw. Bungalow.

4.7 Für journalistische Tätigkeiten auf der Veranstaltung ist zwingend eine Akkreditierung notwendig. Die Akkreditierungsmöglichkeiten und Regeln sind auf der jeweiligen Website einzusehen oder beim Veranstalter zu erfragen.

5. Ticketkauf und Teilnahme an der Veranstaltung

5.1 Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung sind die Registrierung als Kunde auf der Website und der Kauf oder die Zuordnung eines Tickets. Der Kauf des Tickets ist erst dann gültig, wenn die dazugehörige Bestellung bezahlt worden ist.

5.2 Eine Ticketreservierung wird erst dann bindend, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb der angezeigten Frist beim Veranstalter eingegangen ist. Ohne Bezahlung und die Bestätigung durch den Betreiber kommt kein Kaufvertrag zustande. Die Zahlungsfristen werden dynamisch angepasst; dadurch kann sich eine bereits mitgeteilte Frist teilweise deutlich verkürzen. Sollten Tickets wegen Stornierungen doppelt vergeben sein, entscheidet der Zeitpunkt des Geldeingangs darüber, welcher Käufer das Ticket erhält.

5.3 Die Zahlung erfolgt per Überweisung. Alternativ dazu kann der Käufer dem Veranstalter ein SEPA-Basis-Mandat für eine Lastschrift erteilen. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den Veranstalter verursacht wurde. Der Veranstalter behält sich vor, die Zahlung per Lastschrift nicht allen Kunden anzubieten.

5.4 Der Ticketkäufer ist Hauptmieter des Bungalows und Ansprechpartner sowie Verantwortlicher für den Bungalow gegenüber dem Veranstalter. Jeder Hauptmieter muss volljährig sein und sein Geburtsdatum im Benutzerkonto hinterlegen.

5.5 Der Ticketkäufer kann seine Tickets bis zwei Woche vor Veranstaltungsbeginn nach Belieben anderen Kunden zuordnen und ihnen damit das Nutzungsrecht an dem jeweiligen Ticket überlassen. Kurz vor der Veranstaltung und ins besondere während der Veranstaltung sind die Nutzungsrechte nicht mehr übertragbar. In jedem Fall bestimmt der Ticketinhaber, welcher gleichzeitig auch der Käufer ist, wer sein Ticket benutzen darf und mit im jeweiligen Bungalow wohnt.

5.6 Die Ticketzuordnung wird rund zwei Wochen vor der Veranstaltung an Center Parcs übermittelt. Zu diesem Zeitpunkt muss jedem Gast ein Ticket zugewiesen sein. Änderungen der Zuordnungen sind von da an nicht mehr möglich. Der genaue Zeitpunkt wird auf der Website bekannt gegeben. Jeder Gast muss seinen kompletten Namen im Benutzerkonto hinterlegt haben.

5.7 Alle Ticketinhaber mit einem aktivierten Ticket erhalten Einlass im Center Parcs und dürfen den gebuchten Bungalow für den Veranstaltungszeitraum nutzen. Je Bungalow steht ein Netzwerkanschluss in Form eines RJ-45-Steckers zur Verfügung. Netzwerkkomponenten wie z. B. ein Switch sind nicht im Buchungspreis enthalten und müssen selbst mitgebracht oder beim Veranstalter gemietet werden.

5.8 Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Buchung der Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dem Kunden wird im eigenen Interesse dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Im Fall des Rücktritts des Kunden steht den Veranstalter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendung der Leistung folgende pauschale Entschädigung zu – jeweils pro Buchung bezogen auf den Buchungspreis:

  • bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 %
  • vom 89. Tag bis 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50 %

Ab 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist keine Stornierung mehr möglich. Eine Teilstornierung einzelner Kunden aus einem Bungalow ist ebenfalls nicht möglich.
Die Mindestgebühr beträgt 5 Euro. Eine weitere Bearbeitungsgebühr fällt nicht an.

5.9 Der Ticketkäufer kann einen Wunschbungalow der gebuchten Kategorie reservieren. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus organisatorischen Gründen Gäste in einen anderen Bungalow einer gleichwertigen oder höheren Kategorie umzubuchen. Dies ist kein Grund für eine Stornierung der Reservierung oder die Minderung des Ticketpreises.

5.10 Teilzahlungen, Mehrzahlungen, Mehrfachzahlungen oder Überweisungen ohne Angabe des Verwendungszwecks beeinflussen nicht den Zahlungsstatus einer Bestellung. Mehrzahlungen und Mehrfachzahlungen werden auf Wunsch zurückerstattet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr zu erheben, deren Höhe sich am Aufwand orientiert. Diese Gebühr wird bei der Rückerstattung vom Veranstalter einbehalten. Sollte diese höher ausfallen als der Wert der Rückerstattung, so heben sich beide Forderungen restlos auf.

5.11 Einige Bungalows dienen als Verteilerknoten für das Netzwerk. In diesen Bungalows werden vom Veranstalter Netzwerkkomponenten sowie Kabel zu den umliegenden Bungalows installiert. Der Kamin ist aus diesem Grund üblicherweise nicht nutzbar.
Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, den Bungalow zu betreten, um die korrekte Funktion des Netzwerks sicherzustellen.
Auf Anfrage teilt der Veranstalter mit, welche Bungalows als Verteilerknoten geplant werden.

5.12 Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass der Veranstalter jederzeit Bild- und Tonaufnahmen machen (lassen) kann und genehmigt mit der Teilnahme an der Veranstaltung ohne Anspruch auf Vergütung die eventuelle Verbreitung der Bildaufnahmen über TV-Sender, das Internet oder andere Kommunikationswege.

6. Bedingungen während und nach der Veranstaltung

6.1 Um Zutritt zur Veranstaltung zu erhalten, ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein oder Reisepass) vorzuzeigen.

6.2 Auf dem Gelände von Center Parcs gilt eine Parkordnung, die vom Kunden uneingeschränkt zu beachten und einzuhalten ist. Der Kunde ist verpflichtet, alle die Parkordnung betreffenden Anweisungen zu befolgen. Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten.

6.3 Die Teilnehmer haben sich gesittet und der Veranstaltung angemessen zu verhalten.

6.4 Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Zonen gestattet, aber keinesfalls in den Bungalows.

6.5 Bei exzessivem Alkoholgenuss eines oder mehrerer Teilnehmer behält sich der Veranstalter das Recht vor, den oder die Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.6 Das Mitführen und der Konsum von Mitteln und Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sind verboten.

6.7 Der Veranstalter weist entschieden darauf hin, dass die unerlaubte Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Daten wie z. B. Software, Filmen und Musik eine Straftat darstellt. Da der Veranstalter keine Möglichkeit zur permanenten Kontrolle der Einhaltung der Gesetze hat, liegt die Verantwortung hierfür einzig und allein bei dem einzelnen Teilnehmer.

6.8 Der Betrieb von Lautsprechern, Aktivboxen und ähnlichen Geräten ist nur in den Bungalows und bei Zimmerlautstärke erlaubt.

6.9 Das Inventar des Veranstaltungsgebäudes bzw. des Bungalows ist pfleglich zu behandeln. Dies betrifft auch die Sanitäreinrichtungen.

6.10 Jeder Kunde ist für seine Sicherheit selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für Gesundheit, Datensicherheit sowie Schutz vor Diebstahl seines Eigentums. Auch in diesem Fall ist der Veranstalter nicht haftbar.

6.11 Wer mutwillig den Veranstaltungsablauf oder das Netzwerk stört, Hack-Attacken durchführt o.ä. wird sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen.

6.12 Als mutwillige Störung zählt ebenfalls der Einsatz von Software, die dem Spieler unfaire Vorteile verschaffen (Cheats, Hacks) sowie das Ausnutzen von Bugs in Spielen, die zu einem unfairen Vorteil führen. Unerlaubte Handlungen dieser Art führen zum sofortigen Ausschluss von sämtlichen Turnierspielen. Ist der Spieler Mitglied eines Teams, wird das komplette Team disqualifiziert, auch wenn den anderen Teammitgliedern keine Verstöße nachzuweisen sind. Bei besonders schweren oder wiederholten Verstößen kann der Spieler von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

6.13 Der Veranstalter hat das Hausrecht. Bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen und/oder die Parkordnung behält sich der Veranstalter das Recht vor, einzelne oder mehrere Personen der Veranstaltung zu verweisen. Eine Rückzahlung des Eintrittsgeldes ist in diesem Fall ausgeschlossen.

6.14 Nach der Veranstaltung haben die Teilnehmer ihre Bungalows und den von ihnen genutzten Bereich so zu verlassen, wie sie ihn vorgefunden haben, d.h. besenrein, frei von Müll und Beschädigungen usw.
Bei zu starker Verschmutzung behält sich der Veranstalter das Recht vor, eine Aufwandsentschädigung für die Reinigung zu erheben.

6.15 Die durchgeführten Turniere sowie das Anbieten von Spielen in der Liga eines Drittanbieters (z. B. Riot, ESL) stellen eine (unentgeltliche) freiwillige Zusatzleistung des Veranstalters dar. Sie werden nach den Vorgaben der Turnierleitung durchgeführt. Änderungen am Turnierablauf behält sich der Veranstalter vor. Aufgrund dessen, dass Preise (i.d.R. kurzfristig) von Sponsoren bereitgestellt werden, besteht keinerlei Rechtsanspruch auf diese. Die Preisvergabe für die bei den Turnieren gewonnenen Preise und Preisgelder oder ähnlichem findet in der Regel gegen Ende der Veranstaltung statt. Ist ein Gewinner nicht anwesend, so kann er einen Vertreter benennen. Wird ein Preis nicht abgeholt, so besteht kein weiterer Anspruch auf diesen. Im Einzelfall können die Preise – bei Darlegung eines triftigen Grundes für die Nichtanwesenheit – noch bis zu zwei Wochen nach Ende der Veranstaltung dem Gewinner zugeschickt werden. Über die Anerkennung des Grundes entscheidet allein der Veranstalter. Der potenzielle Gewinner hat sich in jedem Fall schriftlich an den Veranstalter zu wenden und die Umstände entsprechend darzulegen.

6.16 Der Verlauf der Turniere, insbesondere die Siegerehrung und die entscheidenden Spiele, werden vom Veranstalter in Form von Fotos und Videos dokumentiert. Der Teilnehmer erklärt sich beim Einschreiben in die Turniere damit einverstanden, dass dieses Material vom Veranstalter veröffentlicht werden darf.

6.17 Schriftstücke, Zeichnungen, Symbole oder Fahnen politischen, ideologischen oder werblichen Charakters sowie sämtliche Gegenstände, die kommerziellen Zwecken dienen und von Dritten gesehen werden könnten, sowie mechanisch betriebene Lärminstrumente sind auf dem kompletten Veranstaltungsgelände verboten. Dies betrifft auch das Verteilen von Werbeflyern und alle ähnlichen Werbemaßnahmen. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Ausgenommen hiervon sind Werbeaufdrucke auf der Bekleidung sowie auf den PCs der Teilnehmer. Clanbanner ohne Sponsorenaufdrucke sind in der Regel zugelassen. Im Zweifel bestimmt immer der Veranstalter, welche Form von Werbung zulässig ist.

6.18 Teilnehmer und Besucher mit sichtbar gefährlichen Gegenständen, insbesondere Schlagwerkzeugen, Glasflaschen und anderen als Schlag- oder Wurfgerät verwendbaren Gegenständen sowie pyrotechnischen Artikeln und Fackeln werden am Einlass abgewiesen. Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – dahingehend zu überprüfen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Überprüfung erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände.

7. Absage bzw. Abbruch der Veranstaltung

7.1 Bei Absage der Veranstaltung hat der Kunde Anspruch auf Erstattung des von ihm gezahlten Ticketpreises.

7.2 Bei Abbruch einer Veranstaltung besteht kein Recht auf Erstattung. Dies gilt auch für darüber hinausgehende Ansprüche wie nutzlose Aufwendungen des Besuchers wie z. B. Fahrtkosten usw.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Sollte ein Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig werden, so werden die übrigen Artikel davon nicht betroffen.

8.2 Es gilt deutsches Recht.

8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg oder ein anderer, gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl des Betreibers.

9. Anhang: Parkordnung

Alle Kunden der LANresort verpflichten sich, die Parkordnung von Center Parcs einzuhalten.

Diese Hausordnung gilt für alle Parks von Center Parcs (im Folgenden Vermieterin genannt) und ist für die Mieter der Ferienhäuser, ihre Begleiter und allgemein für alle Besucher von Center Parcs bestimmt.

  1. Vereinbarungen, die von den Bestimmungen dieser Hausordnung abweichen, haben nur Gültigkeit, wenn und soweit sie schriftlich und ausdrücklich zwischen Mieter und Vermieterin festgelegt sind.
  2. Der Mieter, seine Begleiter und allgemein alle Besucher der Parks von Center Parcs sind angehalten, sich korrekt zu verhalten und alles zu unterlassen, was beim Vermieter oder bei Besuchern Anstoß erregen kann.
  3. Der Mieter ist für jeden Schaden haftbar, der durch ihn, seine Begleiter oder Besucher an Personen und/oder Eigentum des Vermieters oder Dritten im Park auf dessen Anlagen verursacht wird. Den Betrag, den der Mieter der Vermieterin als Schadenersatz schuldet, muss der Mieter auf die erste diesbezügliche schriftliche Anordnung hin an die Vermieterin zahlen.
  4. Der Mieter darf im Park keine Tiere halten, die eine Belästigung oder Unannehmlichkeiten verursachen. Dasselbe gilt für Motoren, Werkzeuge, Geräte u.ä., die nach Ermessen des Geschäftsführers eine Belästigung darstellen. Radiogeräte oder andere geräuscherzeugende Geräte müssen so benutzt werden, dass die Geräusche außerhalb des vermieteten Ferienhauses nicht zu hören sind.
  5. Die Vermieterin hat jederzeit das Recht, das Ferienhaus für Inspektionen zu betreten und/oder Instandhaltungsarbeiten durchzuführen, ohne dass der Mieter ein Anrecht auf eine vollständige oder teilweise Erstattung der Miete hätte.
  6. Kraftfahrzeuge dürfen auf dem Parkgelände nicht schneller als 15 km/h fahren. Motorräder, Mofas, Fahrräder mit Hilfsmotor u.ä. dürfen nur mit ausgeschaltetem Motor in den Park kommen bzw. sich in ihm aufhalten.
  7. Kraftfahrzeuge des Mieters, seiner Begleiter oder der Parkbesucher mit mehr als zwei Rädern dürfen nicht auf dem Parkgelände abgestellt werden.
  8. Der Mieter, seine Begleiter und/oder Besucher sind angehalten, alle Anweisungen und Vorschriften, welche die Vermieterin in Übereinstimmung mit dieser Hausordnung und dieses ausschließlich in ihrem eigenen Ermessen erteilt, strikt einzuhalten.
  9. Die Vermieterin und/oder die mit der Einhaltung dieser Hausordnung beauftragte(n) Person(en) ist/sind berechtigt – mit oder ohne vorangehende Verwarnung – diejenigen, die einer Bestimmung dieser Hausordnung zuwider handeln, aus dem Park zu entfernen (entfernen zu lassen) und ihnen einen weiteren Zugang zu untersagen, ohne die gezahlte oder noch zu zahlende Miete bzw. einen Teil davon oder Eintrittsgelder zurückerstatten zu müssen.
  10. Die im Park vorhandenen Ferienhäuser dürfen nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden. Der Mieter muss jederzeit anderswo über einen festen Wohnsitz verfügen.
  11. Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienhaus innen und außen sauber und frei von Abfall zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, Abfall in den dafür bestimmten Containern zu deponieren.
  12. Der Mieter und im allgemeinen jeder Besucher ist angehalten, alle vom Staat oder aufgrund staatlicher Anordnung erteilten Vorschriften strikt einzuhalten. Im Wasserbereich des Parks dürfen keine motorisierten Fahrzeuge benutzt werden. Zugleich ist das Baden in Nebengewässern nicht gestattet, es sei denn, Abweichendes ist ausdrücklich angegeben.
  13. Hunde sind außerhalb des Ferienhauses an der Leine zu führen. Hundebesitzer haben dafür zu sorgen, dass ihr Hund sein Geschäft auf den im Park vorhandenen Hundetoiletten verrichtet. Im Fall einer Abweichung ist der betreffende Hundebesitzer für die umgehende Beseitigung selbst verantwortlich.
  14. Die Vermieterin ist für Schäden und/oder Unfälle als Folge einer Teilnahme an Aktivitäten und/oder des Gebrauchs der Einrichtungen u.ä. nicht haftbar.
  15. Der Mieter muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  16. Die Vermieterin hat jederzeit das Recht, Gebäude und Anlagen rechtzeitig für Instandhaltungsarbeiten außer Betrieb zu setzten, ohne dass der Mieter oder seine Besucher dadurch ein Anrecht auf eine Erstattung der gezahlten oder noch zu zahlenden Mietbeträge haben.
  17. Die Vermieterin behält sich das Recht vor, Änderungen hinsichtlich der Ausstattung des Parks, der Tätigkeiten ihres Personals und der dem Mieter/seinen Besuchern gegenüber zu erbringenden Dienstleistungen sowie der von ihm berechneten Preise und der von ihm erstellten und veröffentlichten Pläne vorzunehmen.
  18. Eine falsche Angabe des Namens und/oder der Anschrift durch den Mieter führen zur sofortigen Annullierung des Miet-/Vermietvertrags bzw. der Buchung.
  19. Die Mieter der Ferienhäuser müssen sich bei Ankunft und Abreise an die angegebenen Zeiten halten. Bei Abweichung des Mieters von diesen kann die Vermieterin zusätzliche finanzielle Kosten in Rechnung stellen.
  20. In den Schlafräumen der Ferienhäuser und in allen übrigen feuergefährdeten Orten ist das Rauchen untersagt.
  21. Die Rechtsform der Vermieterin ist eine Aktiengesellschaft. Sie behält sich das Recht vor, diese Rechtsform in Zukunft zu ändern oder ihre Rechte im Park und aus diesem Vertrag zu übertragen.

So hinterlegt beim Schriftführer des Landgerichts in Rotterdam.

Ende der Parkordnung.